Allgemeine Geschäftsbedingungen (01.01.2009)
Im Folgenden sind die vertragsgegenständigen Geschäftsbedingungen
von Bestattungen Offergeld, Poststrasse 17, 52477 Alsdorf (nachfolgend:
Bestattungen Offergeld )
Gegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen
Bestattungen Offergeld und dem Auftraggeber, sofern
nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn Bestattungen Offergeld
hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Abreden
der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen.
Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz von Bestattungen Offergeld in Alsdorf /
Aachen. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes
vorsieht, der Sitz von Bestattungen Offergeld . Für den Fall, dass der Wohnsitz
oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der
Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als
Gerichtsstand der Sitz von Bestattungen Offergeld als
vereinbart.
Bezahlung
2. Sofern
nichts anderes vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 14 Tagen ab
Auftragserteilung zu zahlen. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte
Vergütung (Skonto, o. Ä.) ist ausgeschlossen.
3. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit dem Auftrag
wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung.
4. Bei Verzug des Auftragsgebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen
Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche
Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch Bestattungen
Offergeld können 5,00 € berechnet werden.
5. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines
Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten
hat, ist Bestattungen Offergeld berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu
verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung
durch Bestattungen Offergeld nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der
durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen.
In diesem Fall darf Bestattungen Offergeld eine Pauschale in Höhe von 20% der
vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
6. Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Die Regelungen in Punkt 5 und 6 schließen den Nachweis des Auftraggebers
nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer
Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
8. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die Bestattungen
Offergeld nach dem jeweiligen Vertragsabschluss
bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Bestattungen Offergeld zur Folge.
9. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen
Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt Bestattungen
Offergeld ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers.
10. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen
Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber
den fehlenden Betrag auf Anforderung von Bestattungen Offergeld unverzüglich
nachzuzahlen.
Haftung
13. Bestattungen Offergeld haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen
von Bestattungen Offergeld beruhen. Soweit Bestattungen Offergeld keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft
verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung
ausgeschlossen.
14. Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden,
wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit Beisetzung der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die
Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Bestattungen Offergeld ein Jahr.
15. Bestattungen Offergeld ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine
Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf Bestattungen Offergeld einen
Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.
16. Der Auftraggeber haftet für Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder
sonstigen Gemeinschaft alleinig. Bestattungen Offergeld handelt ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Kündigung
17. Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur mit dem
Einverständnis von Bestattungen Offergeld erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.
Sonstiges
18. Bestattungen Offergeld ist berechtigt Bonitätsauskünfte einzuholen, und
entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festzulegen, oder einen Auftrag abzulehnen.
19. Bestattungen Offergeld ist berechtigt, ein anderes, Bestattungsunternehmen
oder Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.
20. In allen Rechtsangelegenheiten mit Bestattungen Offergeld gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so
bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.
Identifikationsnummer DE121816481
Bestattungs- Notruf : 02404 - 879 480